Gerechtigkeit als Maß – Geldstrafe führt direkt in den Knast?

Veröffentlicht: 16. April 2013 in Grundgesetz

Menschen machen Fehler. In diesem Rechtsstaat ist das Bemühen um das Recht das hohe Ziel. Paul Kirchhof im Interview mit Peter Voss.

Freiheit, Gleichheit und Sicherheit (vor existenzieller Lebensgefährdung).

Statt Geldstrafe lieber Gefängnisaufenthalt, weil das Existenzminimum für die Höhe der Geldstrafe nicht reicht

Bei Alg II- und Sozialhilfebeziehern wird in letzter Zeit zunehmend die Frage nach der Bemessung einer Geldstrafe aufgeworfen; ob sie noch verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ist. Die Richter, so ein Rechtsanwalt, kennen in der Praxis eigentlich nur fünf bis sechs verschiedene Zumessungen, obwohl ihnen 355 zur Verfügung stehen. Bei einem Leben am Rande des Existenzminimums gehen die Menschen vermehrt lieber ins Gefängnis, weil sie die Höhe der pauschalen Geldstrafe nicht bezahlen können. Das OLG Hamm hat im Jahr 2012 ausdrücklich an die lange Tradition erinnert, im Falle des Existenzminimums Ausnahmen von der Regel des § 40 StGB festzusetzen. Das könne auch dazu führen, das nicht 30 Tagessätze zugrunde zu legen seien. In diesem Zusammenhang wird auch an die Entscheidung des BGH in Strafsachen (BGHSt 26, S. 331) erinnert.

Es sei, so ein Rechtskundiger, eben nicht die Aufgabe einer Geldstrafe, dass sie zu hoch sei, und Menschen am Rande des Existenzminimums gezwungen sind die Variante zu wählen ins Gefängnis zu gehen, weil sie sie nicht bezahlen könnten.

Siehe auch Bericht in Westpol vom 21.04.2013

„Da diese Haftstrafen hohe Kosten verursachen und die Vergehen häufig gering sind, plant der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), Ersatzfreiheitsstrafen wie auch Erzwingungshaft fast vollständig abzuschaffen. Die Gerichte sollten künftig die Möglichkeit haben, die Strafen individuell auf den einzelnen Täter abstimmen zu können. So sollte der eine etwa den Führerschein entzogen bekommen, ein anderer gemeinnützige Arbeit leisten.“ Quelle und

Spiegel-Bericht über NRW: Jens F., 24, ist neunmal schwarzgefahren. „Oft am Ende des Monats, wenn das Geld knapp war.“

WAZ vom 16.05.2013

Justiz NRW: „Schwitzen statt sitzen“

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